Staatendokumentation

Das BFA verfügt über eine international anerkannte, breit aufgestellte Abteilung namens Staatendokumentation, die Herkunftslandinformationen für alle am Asylverfahren beteiligten Instanzen und europäische Institutionen bereitstellt. Die Staatendokumentation des BFA leistet mit ihren Produkten einen maßgeblichen Beitrag zur Qualitätssicherung der Asylverfahren.

Die Staatendokumentation wurde mit der Einführung des Asylgesetzes 2005 im ehemaligen Bundesasylamt eingerichtet. Seit 1. Jänner 2014 ist die Staatendokumentation Teil des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) und mit § 5 BFA-G gesetzlich verankert. Die Etablierung der Staatendokumentation hatte zum Ziel, einen maßgeblichen Beitrag zur Qualitätssicherung der Asylverfahren zu leisten. Aufgabe der Abteilung ist die Sammlung von für Asylverfahren relevanten Tatsachen zu Herkunftsländern sowie die wissenschaftliche Aufbereitung dieser Informationen für den gesamten Instanzenzug im Asylverfahren. Diese Informationen werden auf nationaler und internationaler Ebene aufgearbeitet.

Die Staatendokumentation hält sich insgesamt an strenge Richtlinien, die in einer eigenen Methodologie (Standards und Arbeitsanleitungen) festgelegt wurden. Diese Methodologie orientiert sich an europäischen Vorgaben. Dabei werden die Standards Neutralität, Objektivität, Verwendbarkeit, Gültigkeit, Transparenz, Qualitätskontrolle, Datenschutz und Dokumentation angewandt. Die Staatendokumentation des BFA erstellt Produkte nicht nur für die eigene Behörde, sondern auch für die zweite Instanz (BVwG), für Höchstgerichte, andere Ministerien, andere Abteilungen im BMI und für Gebietskörperschaften des Bundes. Zudem ist die Staatendokumentation international, insbesondere bei EUAA (European Union Agency for Asylum) und in der D-A-CH-L Asylkooperation (Deutschland, Österreich, Schweiz, Luxemburg), vertreten.

Die Kommunikation mit den jeweiligen Organisationseinheiten erfolgt durch regelmäßige Arbeitsbesuche vor Ort, Abhaltung von Workshops, Seminaren und Schulungen zu spezifischen Asylthemen, Initiativanrufe und durch die tägliche Informationsübermittlung mittels der jeweiligen Produkte der Staatendokumentation an die Bedarfsträger (z.B. Anfragebeantwortungen etc.). Dieser Wissenskreislauf ist integraler Bestandteil der Arbeit und wird auch in Form von regelmäßiger Kontaktaufnahme mit den Bedarfsträgern durch Initiativanrufe ergänzt. Die Produktpalette der Staatendokumentation umfasst fünf unterschiedliche Produkte, die allesamt im Asylverfahren zum Einsatz gelangen und den Anforderungen der Bedarfsträger entsprechen. Die Produktpalette folgt den Empfehlungen von Experten im Rahmen einer Qualitäts- und Bedarfsanalyse. Weiterführende Informationen zur Staatendokumentation und aktuelle Berichte finden Sie auf der Homepage der Staatendokumentation unter: www.staatendokumentation.at .