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Österreich führt FRONTEX-Charteroperation nach Bosnien und Herzegowina durch

Eine Person, die während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und aufgrund der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung rechtskräftig strafrechtlich verurteilt wurde, konnte nach Bosnien und Herzegowina rückgeführt werden

Im Zuge einer von Österreich organisierten Charterrückführung am Landweg nach Bosnien und Herzegowina konnte am 29. Juni 2022 ein bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger an die Behörden in Gradiška übergeben werden. Die Charteroperation wurde von FRONTEX koordiniert. Zusätzlich werden auch laufend Einzelrückführungen nach Bosnien und Herzegowina durchgeführt.

Die Gewährleistung von Sicherheit in Bundesgebiet ist eine umfassende und verantwortungsvolle Kernaufgabe des BMI. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf die Außerlandesbringung von straffälligen Personen gelegt. Beim aktuellen Charter handelte es sich um eine Person, die während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und aufgrund der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung rechtskräftig strafrechtlich verurteilt wurde. Die Abschiebung erfolgt bei verurteilten Straftätern möglichst unmittelbar nach Verbüßung der Strafhaft in Österreich. Insgesamt waren im Vorjahr rund 52 % – und damit mehr als die Hälfte – aller zwangsweise außer Landes gebrachten Personen zumindest einmal strafrechtlich verurteilt.

Bei allen aus Österreich rückgeführten Personen wurde der Einzelfall in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft und das Verfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen. Fremde ohne Aufenthaltsrecht in Österreich müssen das Bundesgebiet innerhalb der gesetzten Frist verlassen. Der freiwilligen bzw. eigenständigen Ausreise wird dabei stets Vorrang eingeräumt sowie die freiwillige Rückkehr und Reintegration durch ein breites Maßnahmenbündel beworben und unterstützt (www.returnfromaustria.at). Wird diese Möglichkeit nicht genutzt, hat das BFA im Sinne eines rechtstaatlichen Vollzugs des Fremdenwesens die zwangsweise Außerlandesbringung umzusetzen.

Der durchgeführte Charter ist ein sichtbares Zeichen einer gemeinsamen europäischen Rückkehrpolitik und somit ein wesentliches Element eines geordneten, glaubwürdigen Migrationssystems. Alle Staaten sind grundsätzlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Diesbezüglich besteht mit Bosnien und Herzegowina seit 2007 ein EU-Rückübernahmeabkommen, welches in guter, bilateraler Kooperation laufend umgesetzt wird. Entsprechende Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie werden selbstverständlich weiterhin bei sämtlichen Außerlandesbringungen umgesetzt.

Artikelfoto # 1
Foto: ©  BMI / Gerd Pachauer

Artikel Nr: 19835 vom Donnerstag, 30. Juni 2022, 10:17 Uhr
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