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FRONTEX-Charteroperation nach Pakistan in Kooperation mit Griechenland durchgeführt

4 pakistanische Staatsangehörige an die Behörden in Islamabad übergeben

Am 1. September 2021 fand unter speziellen Schutzvorkehrungen eine von Österreich organisierte Charterrückführung unter der Koordination von FRONTEX nach Pakistan statt. Es konnten dabei insgesamt 14 Personen an die Behörden in Islamabad übergeben werden, davon 4 pakistanische Staatsangehörige aus Österreich sowie 10 Personen aus Griechenland. Neben den Eskorten waren eine Menschenrechtsbeobachterin, ein Arzt, zwei Sanitäter sowie eine Dolmetscherin bei der Rückführung an Bord.

Bei den 4 aus Österreich außer Landes gebrachten Personen handelt es sich ausschließlich um Fremde, deren Asylverfahren bereits rechtskräftig negativ abgeschlossen wurden und bei denen die Zulässigkeit der Rückführung in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft wurde. Die rückgeführten Personen kamen ihrer Verpflichtung, das österreichische Bundesgebiet binnen der gesetzten Frist zu verlassen, nicht freiwillig nach.

Seit Beginn des Jahres 2020 wurde die bilaterale Partnerschaft zwischen Österreich und Griechenland besonders im Bereich Rückkehr vertieft, im Rahmen derer auch gemeinsame Charterrückführungen durchgeführt werden.

Die Rückkehr-Kooperation von und mit Herkunftsstaaten sowie die damit verbundene Rückübernahme von Personen ohne Aufenthaltsrecht in Österreich stellt ein Kernelement eines geordneten, glaubwürdigen und rechtsstaatlichen Migrationssystems dar. Grundsätzlich sind alle Herkunftsstaaten völkerrechtlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Mit Pakistan trat außerdem bereits im Jahr 2010 ein EU- Rückübernahmeabkommen in Kraft, welches in guter, bilateraler Kooperation laufend umgesetzt wird. Einer freiwilligen Ausreise wird hierbei – auch in Erfüllung entsprechender europäischer Vorgaben – stets Vorrang eingeräumt und diese durch ein breites Maßnahmenbündel vom BMI unterstützt und beworben (returnfromaustria.at).

Erst wenn die Möglichkeit der freiwilligen bzw. eigenständigen Ausreise nicht in Anspruch genommen wurde, kommt es im Sinne einer rechtsstaatlichen Rückführungspolitik zu einer zwangsweisen Außerlandesbringung. Bei jeder Außerlandesbringung mittels Charter werden sehr hohe qualitative Maßstäbe eingehalten.

Trotz der Einschränkungen in Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie hat das BMI in seiner Hauptverantwortung für die Umsetzung fremdenrechtlicher Bestimmungen zu keinem Zeitpunkt eine grundsätzliche Aussetzung von Abschiebungen vorgenommen. Österreich steht hierzu in engem Austausch mit Partnern auf EU- und internationaler Ebene und nutzt Synergien bei Außerlandesbringungen. Die Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen für die Rückkehrenden sowie das Begleitpersonal werden laufend und vorausschauend an die jeweils gültigen nationalen, europäischen und internationalen Bestimmungen angepasst (u.a. Hygienemaßnahmen, Sitzplatzeinteilung, COVID-19 Tests etc.).

Artikelfoto # 1
Foto: ©  BMI / Gerd Pachauer

Artikel Nr: 18979 vom Donnerstag, 2. September 2021, 10:04 Uhr
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