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Bericht des RH bestätigt Verbesserungen bei Qualität, Ausbildung, Verfahrensdauer und Rückkehr

BMI und BFA haben von 15 Empfehlungen 9 vollständig und 6 teilweise umgesetzt bzw. ist die Umsetzung noch nicht abgeschlossen

Im Jahr 2018 prüfte der Rechnungshof das im Jahr 2014 eingerichtete Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) und sprach insgesamt 41 Empfehlungen aus. Im Jahr 2022 fand eine Follow-up-Überprüfung statt, deren Abschlussbericht heute veröffentlicht wurde. Von insgesamt 15 überprüften Empfehlungen an das BFA und das Bundesministerium für Inneres (BMI) wurden 9 Empfehlungen vollständig und 6 Empfehlungen teilweise umgesetzt bzw. ist die Umsetzung noch nicht abgeschlossen.

"Der Bericht zur Follow-up-Überprüfung des Rechnungshofes zeigt, dass wir im BFA laufend an der Umsetzung der Empfehlungen gearbeitet haben und konkrete Verbesserungen durch die Schaffung von einheitlichen Ausbildungsstandards und jährlichen Qualitätsrahmenplänen sowie weiteren Qualitätssicherungsmaßnahmen erzielen konnten. Ganz besonders hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang auch die Einführung eines professionellen Risikomanagements und das BVwG-Erfassungstool BERT, mit dem alle inhaltlichen Entscheidungen des BVwG zu Bescheiden des BFA systematisch erfasst werden, um Schulungsbedarf zur Steigerung der Qualität der Bescheide des BFA abzuleiten. Auch diese Neuerungen wurden vom Rechnungshof sehr positiv bewertet", betont BFA-Direktor Gernot Maier.

Weitere überprüfte Empfehlungen des Rechnungshofes betrafen die Verfahrensdauer, die sich sehr positiv entwickelte und sich zwischen dem 3. Quartal 2018 und dem 4. Quartal 2021 von durchschnittlich 21,6 Monaten auf 3,9 Monate verkürzte. Auch in Bezug auf die gesetzten Maßnahmen bei straffälligen Fremden und die Informationsübermittlung zu straffälligen Fremden zwischen Justiz und BFA bewertete der Rechnungshof die Empfehlungen als umgesetzt. Ebenso positiv beurteilte er die gesamthaften, strukturierten und ressortübergreifenden Maßnahmen des BFA und des BMI im Bereich Rückkehr und Kooperation mit Herkunftsstaaten sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene.

Die teilweise umgesetzten Empfehlungen betrafen vor allem Projekte in Zusammenhang mit der IT-Applikation Integrierte Fremdenadministration (IFA), wie beispielsweise die vollständige elektronische Aktenführung, die aufgrund der Komplexität des Projektes vom BFA Schritt für Schritt umgesetzt wird und damit noch nicht vollständig abgeschlossen ist. "Wir werden die noch in Umsetzung befindlichen Empfehlungen des Rechnungshofes auch weiterhin konsequent verfolgen und nach Maßgabe der vorhandenen Ressourcen ehestmöglich umsetzen", hebt BFA-Direktor Gernot Maier hervor.

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Foto: ©  Rechnungshof Österreich / Achim Bielek

Artikel Nr: 22420 vom Freitag, 10. Februar 2023, 10:53 Uhr
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