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Österreich organisiert FRONTEX-Charteroperation nach Russland

5 russische Staatsangehörige aus Österreich in ihr Herkunftsland rückgeführt - laufende, sehr
gut funktionierende Zusammenarbeit mit russischen Behörden in Rückführungsangelegenheiten

Am 28. September 2021 fand unter speziellen COVID-19 Schutzvorkehrungen eine von FRONTEX koordinierte und von Österreich organisierte Charterrückführung nach Russland statt. Es konnten dabei insgesamt 45 Personen an die Behörden in Moskau übergeben werden, davon 5 russische Staatsangehörige aus Österreich, 39 aus Deutschland sowie eine Person aus Belgien.

Bei den 5 aus Österreich außer Landes gebrachten Personen handelt es sich ausschließlich um Fremde, deren Asylverfahren bereits rechtskräftig negativ abgeschlossen wurden oder denen ihr Schutzstatus rechtskräftig aberkannt wurde. Dabei wurde in allen Fällen die Zulässigkeit der Rückführung in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft. Die rückgeführten Personen kamen ihrer Verpflichtung, das österreichische Bundesgebiet binnen der gesetzten Frist zu verlassen, nicht freiwillig nach.

Zudem wurden alle 5 aus Österreich rückgeführten Personen während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und aufgrund unterschiedlicher Delikte strafrechtlich verurteilt. Die insgesamt 18 Delikte umfassen schweren Raub, Einbruchdiebstahl, Körperverletzung, gefährliche Drohung, schwere Nötigung, beharrliche Verfolgung, Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie Suchtmitteldelikte. Aufgrund der begangenen Straftaten und der prognostizierten Gefährdung wurden zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mehrjährige Einreiseverbote erlassen. Die Abschiebung erfolgt bei verurteilten Straftätern immer erst nach Verbüßung der Strafhaft in Österreich. Dabei wird seitens des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl darauf geachtet, dass die Schubhaft zum Zwecke der Außerlandesbringung unmittelbar anschließend an die Strafhaft verhängt wird.

Die Rückkehr-Kooperation von und mit Herkunftsstaaten sowie die damit verbundene Rückübernahme von Personen ohne Aufenthaltsrecht in Österreich stellt ein Kernelement eines geordneten, glaubwürdigen und rechtsstaatlichen Migrationssystems dar. Grundsätzlich sind alle Herkunftsstaaten völkerrechtlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Insbesondere mit den russischen Behörden besteht eine laufende, sehr gut funktionierende Zusammenarbeit in Rückführungsangelegenheiten. Einer freiwilligen Ausreise wird hierbei – auch in Erfüllung entsprechender europäischer Vorgaben – stets Vorrang eingeräumt und diese durch ein breites Maßnahmenbündel vom BMI gefördert und – bei Erfüllung der Voraussetzungen, wobei Straffälligkeit ein Ausschlusskriterium darstellt – administrativ und finanziell unterstützt (returnfromaustria.at).

Zur kontinuierlichen Eindämmung der COVID-19 Pandemie werden bei sämtlichen Außerlandesbringungen die Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen für die Rückkehrenden sowie das Begleitpersonal laufend und vorausschauend an die jeweils gültigen nationalen, europäischen und internationalen Bestimmungen angepasst (u.a. Hygienemaßnahmen, Sitzplatzeinteilung, COVID-19 Tests etc.).

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Foto: ©  BMI / Gerd Pachauer

Artikel Nr: 19014 vom Mittwoch, 29. September 2021, 12:57 Uhr
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