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Österreich nimmt an FRONTEX-Charteroperation nach Gambia teil

Ein gambischer Staatsangehöriger aus Österreich nach Banjul rückgeführt

Im Zuge einer von Deutschland organisierten Charterrückführung nach Gambia konnten am 8. Juni 2022 insgesamt 22 gambische Staatsangehörige an die Behörden in Banjul übergeben werden – davon eine Person aus Österreich. Die Charteroperation wurde von FRONTEX koordiniert, neben Österreich und Deutschland nahm auch Italien daran teil. Es handelte sich für Österreich um die erste Charteroperation nach Gambia seit Beginn der COVID-19 Pandemie. Zusätzlich können auch Einzelrückführungen durchgeführt werden.

Die Außerlandesbringung von straffälligen Personen stellt für das BFA einen besonderen Schwerpunkt dar. Insgesamt waren im Vorjahr rund 52 % – und damit mehr als die Hälfte – aller zwangsweise außer Landes gebrachten Personen zumindest einmal strafrechtlich verurteilt. Beim aktuellen Charter handelte es sich um eine Person, die während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und aufgrund des Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz rechtskräftig strafrechtlich verurteilt wurde.

Bei allen aus Österreich rückgeführten Personen wurde der Einzelfall in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft und das Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen. Fremde ohne Aufenthaltsrecht in Österreich müssen das Bundesgebiet innerhalb der gesetzten Frist verlassen. Der freiwilligen bzw. eigenständigen Ausreise wird dabei stets Vorrang eingeräumt sowie die freiwillige Rückkehr und Reintegration durch ein breites Maßnahmenbündel beworben und unterstützt (www.returnfromaustria.at). Wird diese Möglichkeit nicht genutzt, hat das BFA im Sinne eines rechtstaatlichen Vollzugs des Fremdenwesens die zwangsweise Außerlandesbringung umzusetzen.

Der durchgeführte Charter ist ein sichtbares Zeichen einer gemeinsamen europäischen Rückkehrpolitik und somit ein wesentliches Element eines geordneten, glaubwürdigen Migrationssystems. Alle Staaten sind grundsätzlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Mit Gambia besteht zudem seit 2018 eine EU-Rückübernahmevereinbarung, die die operative Durchführung standardisieren und erleichtern soll. Entsprechende Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie werden selbstverständlich weiterhin bei sämtlichen Außerlandesbringungen umgesetzt.

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Foto: ©  BMI / Gerd Pachauer

Artikel Nr: 19833 vom Donnerstag, 9. Juni 2022, 16:12 Uhr
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