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Österreich organisiert FRONTEX-Charteroperation in die Türkei

6 türkische Staatsangehörige aus Österreich in ihren Herkunftsstaat rückgeführt

Am 24. März 2022 fand eine von Österreich organisierte Charterrückführung unter der Koordination von FRONTEX in die Türkei statt. Dabei konnte Österreich als alleiniger an der Operation teilnehmender Mitgliedstaat insgesamt 6 türkische Staatsangehörige an die Behörden in Ankara übergeben. Neben den Eskorten waren ein Menschenrechtsbeobachter, ein Arzt, zwei Sanitäter sowie ein Dolmetscher bei der Rückführung an Bord.

Bei den 6 aus Österreich außer Landes gebrachten Personen handelt es sich ausschließlich um Fremde, deren Verfahren bereits rechtskräftig negativ abgeschlossen wurden und bei denen die Zulässigkeit der Rückführung in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft wurde.

Die rückgeführten Personen kamen ihrer Verpflichtung, das österreichische Bundesgebiet binnen der gesetzten Frist zu verlassen, nicht freiwillig nach, weshalb das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gemäß den einschlägigen Regeln des Fremdenpolizeigesetzes und im Sinne einer rechtsstaatlichen Rückführungspolitik die zwangsweise Außerlandesbringung zu vollziehen hatte. Dabei werden während des gesamten Prozesses höchste qualitative Standards eingehalten.

3 der aus Österreich rückgeführten Personen wurden während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und aufgrund unterschiedlicher Delikte strafrechtlich verurteilt. Die insgesamt 13 Delikte umfassen Vergewaltigung, schweren Raub, beharrliche Verfolgung, gefährliche Drohung, Nötigung, Erpressung, Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie Suchtmitteldelikte. Der Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung aufgrund von rechtskräftigen, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen kommt bei Straffälligkeit eine besondere Priorität zu. Die Abschiebung erfolgt bei verurteilten Straftätern möglichst unmittelbar nach Verbüßung der Strafhaft in Österreich. Dabei wird seitens des BFA darauf geachtet, dass alle Maßnahmen und Möglichkeiten im Hinblick auf eine möglichst frühzeitige Außerlandesbringung ergriffen werden.

Die Rückkehr-Kooperation von und mit Herkunftsstaaten sowie die damit verbundene Rückübernahme von Personen ohne Aufenthaltsrecht in Österreich stellt ein Kernelement eines geordneten, glaubwürdigen und rechtsstaatlichen Migrationssystems dar. Grundsätzlich sind alle Herkunftsstaaten völkerrechtlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Mit der Türkei trat außerdem bereits im Jahr 2014 ein EU-Rückübernahmeabkommen in Kraft, welches in guter, bilateraler Kooperation laufend umgesetzt wird.

Einer freiwilligen Ausreise wird hierbei – auch in Erfüllung entsprechender europäischer Vorgaben –stets Vorrang eingeräumt und die freiwillige Rückkehr und Reintegration von Seiten des BMI durch ein breites Maßnahmenbündel entsprechend unterstützt und gemeinsam mit der BBU bundesweit kommuniziert und umgesetzt (returnfromaustria.at).

Zur kontinuierlichen Eindämmung der COVID-19 Pandemie werden bei sämtlichen Außerlandesbringungen die Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen für die Rückkehrenden sowie das Begleitpersonal laufend und vorausschauend an die jeweils gültigen nationalen, europäischen und internationalen Bestimmungen angepasst (u.a. Hygienemaßnahmen, Sitzplatzeinteilung, COVID-19 Tests, Impfangebot etc.).

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Foto: ©  BMI / Gerd Pachauer

Artikel Nr: 19506 vom Donnerstag, 24. März 2022, 15:03 Uhr
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