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Teilnahme Österreichs an FRONTEX-Charteroperation in die Türkei
Erfolgreiche Rückführung von 10 türkischen Staatsangehörigen aus Österreich in ihren Herkunftsstaat
Am 19. August 2021 fand unter speziellen Schutzvorkehrungen eine von Österreich organisierte Charterrückführung unter der Koordination von FRONTEX in die Türkei statt. Dabei konnte Österreich als alleiniger an der Operation teilnehmender Mitgliedstaat insgesamt 10 türkische Staatsangehörige an die Behörden in Ankara übergeben. Neben den Eskorten waren ein Menschenrechtsbeobachter, ein Arzt, zwei Sanitäter sowie ein Dolmetscher bei der Rückführung an Bord.
Bei den 10 aus Österreich außer Landes gebrachten Personen handelt es sich ausschließlich um Fremde, deren Asylverfahren bereits rechtskräftig negativ abgeschlossen wurden und bei denen die Zulässigkeit der Rückführung in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft wurde. Die rückgeführten Personen kamen ihrer Verpflichtung, das österreichische Bundesgebiet binnen der gesetzten Frist zu verlassen, nicht freiwillig nach.
Einer der aus Österreich rückgeführten Personen wurde zudem während seines Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und strafrechtlich verurteilt. Grundsätzlich erfolgt die Verhängung der Schubhaft und die Abschiebung bei verurteilten Straftätern immer erst nach Verbüßung der Strafhaft. Dabei wird seitens des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl darauf geachtet, dass die Schubhaft unmittelbar anschließend an die Strafhaft verhängt wird.
Die Rückkehr-Kooperation von und mit Herkunftsstaaten sowie die damit verbundene Rückübernahme von Personen ohne Aufenthaltsrecht in Österreich stellt ein Kernelement eines geordneten, glaubwürdigen und rechtsstaatlichen Migrationssystems dar. Grundsätzlich sind alle Herkunftsstaaten völkerrechtlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Mit der Türkei trat außerdem bereits im Jahr 2014 ein EU- Rückübernahmeabkommen in Kraft, welches in guter, bilateraler Kooperation laufend umgesetzt wird. Einer freiwilligen Ausreise wird hierbei – auch in Erfüllung entsprechender europäischer Vorgaben – stets Vorrang eingeräumt und diese durch ein breites Maßnahmenbündel vom BMI unterstützt und beworben (returnfromaustria.at).
Trotz der Einschränkungen in Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie hat das BMI in seiner Hauptverantwortung für die Umsetzung fremdenrechtlicher Bestimmungen zu keinem Zeitpunkt eine grundsätzliche Aussetzung von Abschiebungen vorgenommen. Österreich steht hierzu in engem Austausch mit Partnern auf EU- und internationaler Ebene und nutzt Synergien bei Außerlandesbringungen. Die Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen für die Rückkehrenden sowie das Begleitpersonal werden laufend und vorausschauend an die jeweils gültigen nationalen, europäischen und internationalen Bestimmungen angepasst (u.a. Hygienemaßnahmen, Sitzplatzeinteilung, COVID-19 Tests etc.).