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Österreich nimmt an FRONTEX-Charteroperation nach Georgien und Pakistan teil

4 georgische und 1 pakistanischer Staatsangehöriger an Behörden in Tiflis bzw. Islamabad übergeben

Im Zuge einer von Griechenland organisierten Charterrückführung nach Georgien und Pakistan konnten am 26. April 2023 insgesamt 86 Personen in ihre Herkunftsstaaten rückgeführt werden – davon 4 georgische und ein pakistanischer Staatsangehöriger aus Österreich. Die Charteroperation wurde von FRONTEX koordiniert, neben Österreich und Griechenland nahm auch Zypern teil. Zusätzlich zu Charterrückführungen werden in beide Staaten auch laufend Einzelrückführungen aus Österreich durchgeführt.

Georgien wird als sicherer Herkunftsstaaten geführt und weist deshalb eine sehr niedrige Anerkennungsquote auf. Die Anerkennungsquote bei Asylanträgen von pakistanischen Staatsangehörigen ist ebenfalls gering: Im Jahr 2022 wurde vom BFA nur in rund 1 % der Fälle eine schutzgewährende Entscheidung getroffen. Aufgrund der niedrigen Anerkennungsquote werden bei pakistanischen Staatsangehörigen auch Schnellverfahren (durchschnittliche Verfahrensdauer von 40 Tagen) sowie Eilverfahren (erstinstanzlicher Bescheid innerhalb von 72 Stunden) durchgeführt.

In allen Verfahren vor dem BFA gilt der Grundsatz der individuellen Verfahrensführung, das heißt jeder Einzelfall wird in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft. Dabei werden jeweils auch die aktuellen Informationen der Staatendokumentation des BFA über die Situation im Herkunftsstaat berücksichtigt. In ihren Herkunftsstaat rückgeführt werden ausschließlich Personen, deren Verfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen wurde. Sobald eine rechtskräftige Rückkehrentscheidung (in vielen Fällen nach Ausschöpfung des Instanzenzuges) vorliegt, müssen Fremde ohne Aufenthaltsrecht in Österreich das Bundesgebiet innerhalb der gesetzten Frist verlassen.

Der freiwilligen bzw. eigenständigen Ausreise wird stets Vorrang eingeräumt sowie die freiwillige Rückkehr und Reintegration durch ein breites Maßnahmenbündel beworben und von Österreich unterstützt (www.returnfromaustria.at). In Pakistan werden Reintegrationsleistungen derzeit hauptsächlich für Geschäftsgründungen im Bereich des Handels (Kleidergeschäfte, Lebensmittel, Mobiltelefone, Accessoires etc.) und für landwirtschaftliche Aktivitäten (Ankauf von Nutztieren und Geräten etc.) in Anspruch genommen.

Wird der Ausreiseverpflichtung nicht freiwillig nachgekommen, hat das BFA im Sinne eines rechtstaatlichen Vollzugs des Fremdenwesens die zwangsweise Außerlandesbringung umzusetzen.

Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf die Außerlandesbringung von straffälligen Personen gelegt. Beim aktuellen Charter wurden zwei Personen während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und rechtskräftig wegen gewerbsmäßigem Diebstahl strafrechtlich verurteilt.

Alle Staaten sind grundsätzlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Diesbezügliche EU-Rückübernahmeabkommen bestehen sowohl mit Georgien (2011) als auch mit Pakistan (2010) und werden in sehr guter, bilateraler Kooperation laufend umgesetzt.

Seit Beginn des Jahres 2020 wurde außerdem die bilaterale Partnerschaft zwischen Österreich und Griechenland besonders im Bereich Rückkehr vertieft, im Rahmen derer zur Nutzung von Synergien auch gemeinsame Charterrückführungen durchgeführt werden.

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Foto: ©  BMI / Gerd Pachauer

Artikel Nr: 22665 vom Freitag, 28. April 2023, 10:13 Uhr
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