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Österreich nimmt an FRONTEX-Charteroperation nach Pakistan teil

Rückführung von insgesamt 17 pakistanischen Staatsangehörigen nach Islamabad - davon eine Person aus Österreich

Im Zuge einer von Deutschland organisierten Charterrückführung nach Pakistan konnten am 7. Juni 2022 insgesamt 17 pakistanische Staatsangehörige an die Behörden in Islamabad übergeben werden – davon eine Person aus Österreich. Die Charteroperation wurde von FRONTEX koordiniert. Es handelte sich für Österreich um die dritte Charteroperation nach Pakistan in diesem Jahr, zusätzlich werden regelmäßig Einzelrückführungen durchgeführt.

Bei allen aus Österreich rückgeführten Personen wurde der Einzelfall in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft und das Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen. Die Anerkennungsquote bei Asylanträgen von pakistanischen Staatsangehörigen ist derzeit sehr gering: Im Jahr 2021 wurde vom BFA lediglich in rund 2 % der Fälle eine schutzgewährende Entscheidung getroffen. Aufgrund der niedrigen Anerkennungsquote werden bei pakistanischen Staatsangehörigen auch FAST Track-Verfahren (durchschnittliche Verfahrensdauer von 27 Tagen) sowie beschleunigte Verfahrensabwicklungen (erstinstanzlicher Bescheid innerhalb von 72 Stunden) durchgeführt.

Sobald eine rechtskräftige Rückkehrentscheidung (in vielen Fällen nach Ausschöpfung des Instanzenzuges) vorliegt, ist der Ausreiseverpflichtung innerhalb der gesetzten Frist nachzukommen. Der freiwilligen bzw. eigenständigen Ausreise wird dabei stets Vorrang eingeräumt sowie die freiwillige Rückkehr und Reintegration durch ein breites Maßnahmenbündel beworben und unterstützt (www.returnfromaustria.at).
Reintegrationsleistungen in Pakistan werden hauptsächlich für Geschäftsgründungen im Bereich des Handels (Kleidergeschäfte, Lebensmittel, Mobiltelefone, Accessoires etc.) und für landwirtschaftliche Aktivitäten (Ankauf von Nutztieren und Geräten etc.) in Anspruch genommen. Wird die Möglichkeit der freiwilligen bzw. eigenständigen Ausreise nicht genutzt, hat das BFA im Sinne eines rechtstaatlichen Vollzugs des Fremdenwesens die zwangsweise Außerlandesbringung umzusetzen.

Der durchgeführte Charter ist ein sichtbares Zeichen einer gemeinsamen europäischen Rückkehrpolitik und somit ein wesentliches Element eines geordneten, glaubwürdigen Migrationssystems. Alle Staaten sind grundsätzlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Mit Pakistan besteht seit 2010 ein EU-Rückübernahmeabkommen, das in guter, bilateraler Kooperation laufend umgesetzt wird. Entsprechende Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie werden selbstverständlich weiterhin bei sämtlichen Außerlandesbringungen umgesetzt.

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Foto: ©  BMI / Gerd Pachauer

Artikel Nr: 19832 vom Donnerstag, 9. Juni 2022, 15:28 Uhr
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