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BFA: Regionaldirektion Niederösterreich übersiedelt von Wiener Neustadt nach St. Pölten

Langfristiges Standortkonzept wird Schritt für Schritt umgesetzt

Die Regionaldirektion Niederösterreich des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ist von Wiener Neustadt nach St. Pölten übersiedelt und nimmt mit 8. März 2021 den Dienstbetrieb am neuen Standort auf. Die Übersiedelung ist Teil eines Standortkonzeptes, das nun Schritt für Schritt umgesetzt wird und im 1. Quartal 2022 abgeschlossen werden soll.

"Mit dem neuen Standortkonzept in Niederösterreich können wir nunmehr einerseits die Zusammenarbeit mit den regionalen Ansprechpartnern des BFA durch mehr räumliche Nähe vereinfachen und andererseits die Anreisezeiten für Parteien sowie für die Polizei so kurz wie möglich halten", betont BFA-Vizedirektor Gernot Maier.

"Ich freue mich, dass wir aufgrund des neuen Standortkonzeptes künftig die West- und die Südachse Niederösterreichs sowie den Zentralraum optimal abdecken können", so Regionaldirektorin Michaela Frank.

Die Regionaldirektion Niederösterreich hat ihren Sitz damit ab sofort in St. Pölten (Schulring 21), wo 55 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sein werden. Die bisher dort ansässige Außenstelle wird in die Regionaldirektion eingegliedert. Der Standort in Wiener Neustadt (Maria Theresien-Ring 9) bleibt vorerst als Expositur der Regionaldirektion bestehen, wobei eines der dortigen fremdenrechtlichen Teams im April 2021 in den bereits bestehenden dislozierten Standort Schwechat (Wiener Straße 13) übersiedeln wird, wo in der Folge 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sein werden. Die Außenstelle in Wiener Neustadt (Ludwig Boltzmann-Straße 4) bleibt bestehen und wird im Endausbau bis zu 54 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Zudem wird eine neue Außenstelle in Traiskirchen (Karl Theuer-Straße) mit insgesamt 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingerichtet, die jedoch den operativen Betrieb voraussichtlich erst im 1. Quartal 2022 aufnehmen wird. Mit diesem Zeitpunkt wird dann die Expositur in Wiener Neustadt (Maria Theresien-Ring 9) aufgelassen werden. Die Erstaufnahmestelle Flughafen wird mit vorerst 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern direkt am Flughafen Wien-Schwechat fix verankert.

Das BFA ist eine monokratische Behörde mit bundesweiter Zuständigkeit. Die Zentrale (Direktion) befindet sich in Wien. In jedem Bundesland gibt es eine Regionaldirektion (RD). Zudem können auch Außenstellen der Regionaldirektionen (ASt) eingerichtet werden. Die Organisationseinheiten des BFA umfassen weiters auch die Erstaufnahmestellen (EASt) Ost und West sowie die EASt Flughafen.

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Artikel Nr: 18517 vom Montag, 8. März 2021, 13:33 Uhr
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