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Österreich führt FRONTEX-Charteroperation nach Moldau durch

Rückführung von 7 moldauischen Staatsangehörigen in ihren Herkunftsstaat

Im Zuge einer von Österreich organisierten und von FRONTEX koordinierten Charterrückführung nach Moldau konnten am 30. August 2022 insgesamt 7 moldauische Staatsangehörige an die Behörden in Sculeni übergeben werden. Bei jeder Charteroperation werden sehr hohe qualitative Maßstäbe eingehalten. Neben den Eskorten begleitete deshalb auch ein Team bestehend aus je einem Menschenrechtsbeobachter, Arzt, Sanitäter und Dolmetscher die Landüberstellung.

In allen Verfahren vor dem BFA gilt der Grundsatz der individuellen Verfahrensführung, das heißt jeder Einzelfall wird in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft. Das Ziel des Asylverfahrens ist es, zu klären, ob die Voraussetzungen für internationalen Schutz gegeben sind oder nicht. Automatisch mitgeprüft wird dabei auch immer, ob der betreffenden Person subsidiärer Schutz oder ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen zuzuerkennen ist. Ergibt diese gesetzmäßige Prüfung, dass kein Schutzbedarf vorliegt, wird im Rahmen einer Rückkehrentscheidung geprüft, ob ein schutzwürdiges Privat- oder Familienleben vorliegt.

In ihren Herkunftsstaat rückgeführt werden ausschließlich Personen, deren Verfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen wurde. Sobald eine rechtskräftige Rückkehrentscheidung (in vielen Fällen nach Ausschöpfung des Instanzenzuges) vorliegt, müssen Fremde ohne Aufenthaltsrecht in Österreich das Bundesgebiet innerhalb der gesetzten Frist verlassen.

Der freiwilligen bzw. eigenständigen Ausreise wird dabei grundsätzlich Vorrang eingeräumt sowie die freiwillige Rückkehr im Rahmen der Rückkehrhilfe organisatorisch und finanziell unterstützt (www.returnfromaustria.at). Wird der Ausreiseverpflichtung nicht freiwillig nachgekommen, hat das BFA im Sinne eines rechtstaatlichen Vollzugs des Fremdenwesens die zwangsweise Außerlandesbringung umzusetzen.

Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf die Außerlandesbringung von straffälligen Personen gelegt. Beim aktuellen Charter wurden zwei Personen während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und rechtskräftig strafrechtlich verurteilt. Die Delikte umfassen schwere Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie Diebstahl.

Alle Staaten sind grundsätzlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Mit der Republik Moldau trat im Jahr 2007 ein EU-Rückübernahmeabkommen in Kraft, welches in guter, bilateraler Kooperation laufend umgesetzt wird.

Der durchgeführte Charter ist ein klares Zeichen einer gemeinsamen europäischen Rückkehrpolitik und somit ein wesentliches Element eines geordneten, glaubwürdigen Migrationssystems. Österreich steht hierzu in engem Austausch mit Partnern auf EU- und internationaler Ebene und nutzt Synergien bei der Organisation von Außerlandesbringungen. Entsprechende Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie werden selbstverständlich weiterhin bei sämtlichen Außerlandesbringungen umgesetzt.

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Foto: ©  BMI / Gerd Pachauer

Artikel Nr: 19925 vom Donnerstag, 1. September 2022, 11:00 Uhr
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