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FRONTEX-Charteroperation nach Georgien und Armenien durchgeführt

3 georgische und ein armenischer Staatsangehöriger aus Österreich in ihr Herkunftsland rückgeführt

Am 29. April 2021 fand unter speziellen COVID-19 Schutzvorkehrungen eine von Österreich organisierte und unter der Koordination von FRONTEX durchgeführte Rückführungsaktion nach Georgien und Armenien statt. Es konnten dabei insgesamt 6 Personen an die Behörden in Tiflis und Jerewan übergeben werden, davon 3 georgische Staatsangehörige und ein armenischer Staatsangehöriger aus Österreich sowie 2 weitere Personen aus Griechenland. Neben den Eskorten waren ein Menschenrechtsbeobachter, ein Arzt, zwei Sanitäter und zwei Dolmetscher bei der Rückführung an Bord.

Seit Beginn des Jahres 2020 wurde die bilaterale Partnerschaft mit Griechenland besonders im Bereich Rückkehr vertieft und in diesem Rahmen auch gemeinsame Aktivitäten wie die Durchführung von Charterrückführungen gesetzt.

Bei den 4 aus Österreich rückgeführten Personen handelt es sich ausschließlich um Personen, bei denen die Zulässigkeit einer Rückführung in allen Fällen in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft wurde. Es wurden dabei ausschließlich Personen rückgeführt, deren Verfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen wurde und die somit verpflichtet waren, das österreichische Bundesgebiet zu verlassen.

Eine der aus Österreich rückgeführten Personen wurden während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig. Die Delikte umfassen gewerbsmäßigen Diebstahl, Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwere Körperverletzung. Grundsätzlich erfolgt die Verhängung der Schubhaft und die Abschiebung bei verurteilten Straftätern immer erst nach Verbüßung der Strafhaft. Dabei wird seitens des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) darauf geachtet, dass die Schubhaft unmittelbar anschließend an die Strafhaft verhängt wird.

Trotz der COVID-19 Pandemie hat das BMI keine grundsätzliche Suspendierung/Aussetzung von Abschiebungen vorgenommen und steht hierzu in engem Austausch mit Partnern auf EU- und internationaler Ebene. Selbstverständlich erfolgt hier seitens der Sicherheits- und Migrationsbehörden eine ständige Evaluierung der Lage sowie Anpassung an die aktuelle Situation und erlassenen Maßnahmen.

Artikelfoto # 1
Foto: ©  BMI / Gerd Pachauer

Artikel Nr: 18626 vom Freitag, 30. April 2021, 10:20 Uhr
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