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BFA-Bilanz 1. Halbjahr 2020: Sicherstellung der wichtigsten Vollzugsbereiche trotz COVID-19

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hat den Vollzug während der COVID-19 Pandemie fortgeführt. Hierbei wurden situationsbedingt Schwerpunkte auf Kerntätigkeiten gesetzt und besondere Sicherheitsmaßnahmen etwa im Bereich des Parteienverkehrs und der Einvernahmen implementiert.

Die COVID-10 Pandemie stellt eine bisher nicht bekannte Ausnahmesituation dar, die auch die Kernaufgaben des BFA berührt. Dennoch ist es wichtig, gerade auch in einer solchen Situation das Funktionieren der wichtigsten Kernbereiche – zu denen auch der Vollzug des Asyl- und Fremdenwesens gehört – sicherzustellen, weshalb im Rahmen der COVID-19 Pandemie aus Sicherheitsgründen ein Fokus auf die Kerntätigkeiten des BFA erfolgte.

Mit 18. Mai 2020 startete nach den zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus erfolgten Reduktion des Regelbetriebes das schrittweise "Wiederhochfahren" des Normbetriebes in allen Organisationseinheiten des BFA. Der Parteienverkehr wurde unter Beachtung und Einhaltung von bestimmten Schutzvorkehrungen wiederaufgenommen. Um unnötige Wartezeiten zu verhindern, können Termine nach vorhergehender telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarungen vergeben werden.
Einvernahmen vor dem BFA werden mittels Videoeinvernahmen oder unter dementsprechenden Vorsichtsmaßnahmen (z.B. Glastrennwand, Schutzausrüstung, mind. 2 Meter Abstand zwischen Partei und BFA Mitarbeiter) durchgeführt.

Im ersten Halbjahr 2020 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BFA 6.298 Asylentscheidungen getroffen. Dabei wurde in 42 Prozent der Fälle Schutz gewährt und in 41 Prozent der Fälle eine negative Entscheidung getroffen. Die restlichen 17 Prozent sind sonstige Entscheidungen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer für jene Verfahren mit Asylantrag seit 1. Juni 2018 beträgt 3,5 Monate.
Die Zahl der aufenthaltsbeendenden Entscheidungen (16.326) konnte im Vergleich zum Vorjahr um 24,4% (13.218) gesteigert werden.

COVID-19 bedingter Rückgang bei den Außerlandesbringungen
Im 1. Halbjahr 2020 erfolgten bis Ende Juni 2020 insgesamt 3.489 Außerlandesbringungen, davon 1.646 freiwillige Ausreisen (47%) und 1.843 zwangsweise Außerlandesbringungen (53%). Durchschnittlich weisen 45,6% der abgeschobenen Personen eine strafrechtliche Verurteilung auf.
Bis Ende Juni 2020 wurden 11 Charteroperationen in 7 Destinationen durchgeführt.

Aberkennungen gesteigert
Seit Jahresbeginn wurden 4.300 Aberkennungsverfahren eingeleitet, das ist eine Steigerung von 6 Prozent verglichen mit dem Vorjahreszeitraum (4.051). Außerdem erfolgten 1.204 Aberkennungen von Asyl und subsidiärem Schutz. Ebenso konnte im bisherigen Jahr auch eine Steigerung im Bereich der Aberkennung aufgrund von Straffälligkeit erzielt werden. Von den 4.300 eingeleiteten Aberkennungsverfahren wurden 1.284 (29,9%) aufgrund von Straffälligkeit eingeleitet.

Rund 200 Schwerpunktaktionen
Am 13. März 2020 wurde infolge der COVID-19-Pandemie die Teilnahme des BFA an gemeinsamen Schwerpunktaktionen mit den Landespolizeidirektionen eingestellt. Mit Mai 2020 konnten wieder erste Schwerpunktaktionen von BFA und LPD (in Zusammenarbeit mit verschiedensten Behörden), starten. Bei den bisher im Jahr 2020 durchgeführten 199 Schwerpunktaktionen wurden insgesamt mehr als 108 Personen festgenommen und in weiterer Folge 42 Mal Schubhaft angeordnet.
Bei der BFA-Halbjahresbilanz handelt es sich um eine Darstellung der Arbeitsergebnisse des BFA. Die erstinstanzlichen Entscheidungen des BFA haben keine Aussagekraft über die Anerkennungsquote oder über die Rechtskraft.

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Artikel Nr: 18017 vom Freitag, 24. Juli 2020, 12:30 Uhr
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